FAQ

PRAKTISCHE INFORMATIONEN UND HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Der 4works-Fakturierungsservice ist eine 2017 gegründete, vielseitige Online-Serviceplattform für alle Arten von Fakturierungsanforderungen.
Der Dienst wurde von Anfang an kundenorientiert entwickelt und ist so erschwinglich und einfach zu bedienen wie möglich.

Der 4works-Fakturierungsdienst ist eine einfache und mühelose Möglichkeit, Ihre eigene Arbeit in Rechnung zu stellen. Über 4works können Sie Ihre Arbeit als Einzelperson oder als Kleinunternehmer, ohne eigene Firma.

Benutzer des Dienstes:
- Registrieren Sie sich als Nutzer des Dienstes, geben Sie Ihre persönlichen Daten und den abzurechnenden Kunden an.
- Erstellen Sie eine Rechnung für Ihren Kunden, prüfen und genehmigen Sie die zu versendende Rechnung.

Fakturierungsdienst:
- Prüft und sendet die Rechnung an den Kunden und kontrolliert die Zahlungen
- Nachdem der Kunde die Rechnung bezahlt hat, erstellt das System automatisch eine Gehaltsberechnung unter Berücksichtigung der Steuerinformationen des Benutzers.
- Bezahlt das Gehalt
- macht eine Gehaltserklärung für das Einkommensregister und rechnet z.B. Mehrwertsteuer und Quellensteuer ab

4works ist der vielseitigste Fakturierungsdienst in seinem Bereich und eignet sich für alle, die für geleistete Arbeit oder Dienstleistungen eine Rechnung erhalten müssen.
Ganz gleich, ob Sie kleine oder große, unregelmäßige oder regelmäßige Rechnungen stellen müssen, die zwei verschiedenen Dienste von 4works werden Ihnen gefallen.
Ausführlichere Informationen zu den 4works-Diensten (Basic und Group) finden Sie auf der Seite Dienste und Gebühren.

Die Preisgestaltung von 4works ist klar und transparent. Neben der Servicegebühr berechnen wir keine vagen Zusatzkosten oder
obligatorische Versicherungsprämien, wie es bei konkurrierenden Abrechnungsdiensten üblich ist.

Die Gebühr für den 4works-Dienst beträgt 1,0 - 3,6% (Basisdienst)
Zu Beginn der Rechnungsstellung beträgt die Servicegebühr für den Basisservice 3,6% des steuerfreien Rechnungsbetrags (VAT 0%). Servicegebühr
nimmt progressiv ab, d.h. je mehr Sie abrechnen, desto günstiger wird die Nutzung des Dienstes für Sie. Der Rechnungsbetrag steigt
und wird zu keinem Zeitpunkt zurückgesetzt. So belohnen wir langjährige und aktive Nutzer unseres Dienstes. Servicegebühr
ist bei der persönlichen Besteuerung als Arbeitskosten absetzbar. Das Dienstleistungsentgelt ist als Werbungskosten abzugsfähig
persönliche Besteuerung.

Haftpflichtversicherung 0 €
In der 4works-Servicegebühr enthalten. Wir haben eine Haftpflichtversicherung in den Preis unserer Servicegebühr eingeschlossen, da die Haftpflichtversicherung
nur an Unternehmen vergeben.

Unfallversicherung 0 € / Jahr (Versicherungsgesellschaft Fennia)
Wir bieten allen Nutzern unseres Abrechnungsdienstes eine feste Unfallversicherung an.
Die Unfallversicherung gilt für Arbeiten, die über 4 Works Palvelut Oy in Rechnung gestellt werden, und für Reisen, die in direktem Zusammenhang mit den Arbeiten stehen.

Die Unfallversicherung deckt:
- Behandlungskosten bis zu 20.000 € pro Unfall, ohne Selbstbeteiligung. (Die Versicherung deckt keine Berufskrankheiten oder Leistungen bei Krankheit)
- Einmalige Entschädigung für dauerhafte Schäden, die durch einen Unfall verursacht wurden, bis zu 50.000 €, ohne Selbstbeteiligung.
- Sterbegeld bis zu 50.000 €. Anspruchsberechtigt sind die Angehörigen des Versicherten.
- Fennia Krankenpflegedienst, der täglich von 7 Uhr morgens bis 23 Uhr abends erreichbar ist. Das Telefon wird von einer medizinischen Fachkraft beantwortet, die die
Schadensersatzansprüche sowie die Suche nach der nächstgelegenen freien Arztpraxis vor allem bei den Partnern von Fennia.
Die Unfallversicherungsprämie wird auf den Nettolohn erhoben und gilt für ein Jahr nach der Aktivierung. Die Versicherungsprämie ist bei der persönlichen Besteuerung als Werbungskosten abzugsfähig.

Zahlungen an den Steuereinnehmer auf Gehalt:

Krankenversicherungsprämie (Grundversorgung)
Wenn Ihr Arbeitseinkommen die YEL-Versicherungsgrenze von 9423,09 EUR (im Jahr 2026) übersteigt, wird den Nutzern des Basisdienstes ihr Bruttogehalt in Rechnung gestellt
Krankenversicherungsprämie 1,91% + MwSt (im Jahr 2026).

Einkommensteuer
Das Gehalt unterliegt einer Quellensteuer gemäß Ihrer gültigen Steuerkarte, der Einkommensteuer.

Die Nutzung des 4works-Fakturierungsdienstes ist einfach. Das System als Ganzes wurde kundenorientiert entwickelt, um die Nutzung des Dienstes zu ermöglichen
so mühelos wie möglich und ohne unnötige Bürokratie sein. Unser Extranet-System ist ebenso automatisiert wie es ist
möglich, weshalb wir auch einen schnellen und effizienten Kundendienst anbieten können. Zur Unterstützung der Nutzung des Dienstes in verschiedenen Situationen
Es wurden auch einfache Anleitungsvideos erstellt.

Das Anlegen eines Benutzernamens für den Dienst ist kostenlos und verpflichtet Sie zu nichts. Nach der Registrierung erhalten Sie eine E-Mail und Ihre persönliche ID, mit der Sie sich beim 4works-Extranetdienst anmelden können. Verwenden Sie eine aktive E-Mail-Adresse, um eine ID zu erstellen, da die
Die E-Mail-Adresse wird Ihr Benutzername im System sein. Wir empfehlen, bei der Anmeldung zuerst das Passwort zu ändern.
Wenn Sie sich zum ersten Mal bei der Organisation anmelden, empfehlen wir Ihnen, zunächst alle Seiten des Online-Dienstes durchzusehen, um sich einen Überblick über den Dienst zu verschaffen. Die Website enthält klare Anweisungen.

4works bietet auch eine Rechnungsstellung für Gruppen an, die die Arbeit der gesamten Gruppe mit einer einzigen Rechnung abrechnen und den Rechnungsbetrag aufteilen möchten.
als Gehalt und Spesen für die Gruppenmitglieder.
Ausführlichere Informationen zur Gruppenfakturierung finden Sie auf den Seiten Leistungen und Preise, Gruppenfakturierung.

Bevor Sie mit der Erstellung von Rechnungen beginnen können, benötigen wir für die Lohn- und Gehaltsabrechnung persönliche Daten von Ihnen.
Persönliche Informationen werden für die Rechnungsstellung und die Steuerverwaltung durch den Rechnungsdienst gesammelt. 4works Palvelut Oy gibt die Registerinformationen nicht an Dritte weiter. Siehe die Beschreibung des Personenregisters.

Wir benötigen Ihre Steuerdaten, damit wir von Ihrem Gehalt eine Quellensteuer auf der Steuerkarte abziehen können, die dem Finanzamt gutgeschrieben wird.
Wir erhalten Ihre Steuerkarte automatisch vom Finanzamt. Sie müssen nur überprüfen, ob die Informationen auf Ihrer Steuerkarte korrekt sind.

Erstellen von Rechnungen
Die Erstellung von Rechnungen ist in 4works einfach und schnell. Bei Bedarf können Sie das Tutorial-Video des Extranets nutzen, um zu zeigen, wie Sie
Schritt für Schritt, wie man eine Rechnung erstellt.

Versenden von Rechnungen
Sobald Sie eine Rechnung erstellt, geprüft und zur Übermittlung freigegeben haben, wird die Rechnung vom 4works-Kundendienst weiter geprüft und so schnell wie möglich an den Kunden versandt, und zwar auf dem von Ihnen gewählten Weg. Entweder als E-Invoice oder per E-Mail
oder auf Wunsch des Kunden in beide Richtungen. Die Rechnungen werden auch abends und am Wochenende verschickt.

Als E-Rechnung
Die elektronische Rechnung wird über den Betreiber des Kunden versandt, und je nach Betreiber dauert es etwa 1-2 Werktage, bis die Rechnung versandt wird.
Die meisten Unternehmen wünschen Rechnungen in erster Linie als elektronische Rechnungen.

Per E-Mail
Die per E-Mail versandte Rechnung geht dem Kunden sofort als pdf-Datei zu.

Sicherstellung des Versands von Rechnungen
Die Rechnungen verlassen unser System automatisch, sobald sie vom Kundendienst geprüft und versandt wurden. Wenn die Rechnung aus irgendeinem Grund den Kunden nicht per E-Mail oder als elektronische Rechnung erreicht, wird 4works eine Fehlermeldung dafür reservieren und den Rechnungssteller informieren.

Rechnungsstellung im Ausland
Mit dem 4works-Rechnungsservice können Sie auch ausländischen Kunden Rechnungen ausstellen, die mehrwertsteuerpflichtig sind und die über
offizielle Mehrwertsteuernummer. Die Rechnungsstellung im Ausland erfolgt zum Steuersatz 0 (VAT 0%), Reverse Charge. Wenn Sie einen Kunden als "ausländisches Unternehmen" registrieren, wird die Basis der Rechnung automatisch in Englisch sein.

Status der Rechnung
Auf der Seite Rechnungen können Sie den Status Ihrer Rechnungen in Echtzeit überwachen. Sobald die Rechnung an Ihren Kunden gesendet wurde, lautet der Rechnungsstatus Gesendet.

Überwachung der Zahlungen
Wenn ein Kunde Ihre Rechnung bezahlt, wird die Zahlung automatisch Ihrer Rechnung zugeordnet, sofern bei der Zahlung die richtige Referenznummer verwendet wird. Sobald eine Zahlung Ihrer Rechnung zugewiesen wurde, ändert sich der Status der Rechnung automatisch in Bezahlt
Modus und gleichzeitig wird die Gehaltsberechnung automatisch erstellt.

Zahlungserinnerungen und Inkasso
Unser System sendet automatisch zwei Zahlungserinnerungen an die Kontakt-E-Mail des Rechnungsempfängers, wenn die Rechnung ausgestellt wird
7 Tage und 14 Tage seit dem Fälligkeitsdatum verstrichen sind. Falls erforderlich, schickt 4works dem Schuldner zusätzlich zu den Zahlungserinnerungen ein Mahnschreiben und hilft dem Nutzer auch bei der Einleitung von Inkassomaßnahmen, wobei die Inkassomaßnahmen selbst nicht in der 4works-Servicegebühr enthalten sind.

Wie viel Gehalt steht noch zur Verfügung?
Mit dem Gehaltsrechner können Sie berechnen, wie viel Sie für die in Rechnung gestellte Arbeit erhalten werden, bevor Sie die Rechnung erstellen. Wenn Sie eine Rechnung im Extranet erstellen, können Sie die genaue Lohnabrechnung der Rechnung im Entwurfsmodus sehen, bevor Sie die Rechnung zum Versand akzeptieren.

Wann wird mein Gehalt ausgezahlt?
Ihr Gehalt wird ausgezahlt, sobald Ihr Kunde die Rechnung bezahlt hat und die Zahlung auf unserem Kundenkonto eingegangen ist und Ihrer Rechnung anhand der Referenznummer zugeordnet wurde. Sie können den Status Ihres Gehalts in Echtzeit auf der Seite Gehälter verfolgen. Sobald die Zahlung auf Ihrer Rechnung verbucht wurde, ändert sich der Status der Palette automatisch in den Status "Zahlung". Die Gehälter werden immer an Werktagen vormittags ausgezahlt und sind am selben Tag nachmittags auf dem Konto des Empfängers. Wenn die Auszahlung des Gehalts beginnt, werden Sie in Ihrer E-Mail darüber informiert, und der Status des Gehalts ändert sich zum Zeitpunkt der Auszahlung in Bezahlt. Das Gehalt wird je nach Bank entweder sofort oder später am Tag auf Ihrem Konto eingehen.

Gehaltsabrechnung
Die Lohn- und Gehaltsabrechnungen werden im Extranet auf der Seite Lohn- und Gehaltsabrechnung gespeichert, von wo aus Sie ganz einfach eine PDF-Version der Lohn- und Gehaltsabrechnungsbescheinigung abrufen können.

Pfändung
Wir werden die Zwangsvollstreckung gemäß den Anweisungen und Vorschriften des von der Vollstreckungsbehörde übermittelten Zahlungsverbots einziehen.

Die Mehrwertsteuer ist eine Verbrauchssteuer, die der Verkäufer auf den Preis der Arbeit, der Dienstleistung oder des Produkts aufschlägt (Steuersatz 0-25,5%). Der Steuersatz wird festgelegt
0%, 13,5% oder 25,5%, je nach Branche des Verkäufers. Die Mehrwertsteuer wird immer vom Käufer, ob Privatperson oder Unternehmen, entrichtet. Der Verkäufer fungiert gewissermaßen als Mehrwertsteuereinnehmer für die Steuerbehörde.

Die Mehrwertsteuer wird als Verbrauchssteuer bezeichnet, weil sie letztlich von einem privaten Verbraucher gezahlt wird, der die Mehrwertsteuer bei seiner eigenen Besteuerung nicht abziehen kann.
Ein für MwSt-Zwecke registriertes Unternehmen kann seinerseits den von ihm gezahlten MwSt-Betrag von seinem eigenen MwSt-Konto abziehen,
und erhält somit die Mehrwertsteuer als Erstattung vom Finanzamt.

Die Mehrwertsteuer ist nicht Teil des Gehalts. Die dem Kunden in Rechnung gestellte Mehrwertsteuer (MwSt.) gehört immer in voller Höhe dem Finanzamt und
bei der Rechnungsstellung über den Rechnungsstellungsdienst ist der Rechnungsstellungsdienst verpflichtet, den Inhalt Ihrer Rechnung zu begleichen und von Ihrem Kunden zu bezahlen
an den Mehrwertsteuerpflichtigen.

Berücksichtigen Sie also immer den Anteil der Mehrwertsteuer, wenn Sie den Preis für Ihre Arbeit festlegen, und denken Sie daran, mit Ihrem Kunden im Voraus zu vereinbaren, ob
diesem Privatkunden oder Unternehmen, ob der Preis Ihrer Arbeit die Mehrwertsteuer enthält oder ob sie zusätzlich zum Preis Ihrer Arbeit anfällt und zu welchem Satz
(VAT 0%, 14% oder 25,5%) betroffen ist.

BEISPIEL: Sie stellen einem Privatkunden über einen Abrechnungsdienst eine Rechnung.
Sie stellen einem Privatkunden über den Rechnungsstellungsdienst eine Rechnung für geleistete Arbeiten aus, für die Sie einen Preis von 1000 Euro + 25,5% MwSt. vereinbart haben. Der Privatkunde erhält über den Rechnungsstellungsdienst eine Rechnung mit einem Gesamtbetrag von 1.255 Euro, einschließlich 25,5% Mehrwertsteuer, der Anteil der Mehrwertsteuer beträgt 255 Euro. Sobald der Kunde die Rechnung bezahlt hat, führt der Rechnungsstellungsdienst den Mehrwertsteueranteil Ihrer Rechnung in Höhe von 255 Euro direkt an den Steuereinnehmer ab, und der verbleibende steuerfreie Betrag in Höhe von 1.000 Euro bildet die Grundlage für die Lohnabrechnung.
Für einen Privatkunden kostet Ihre Arbeit/Dienstleistung 1255 Euro, da dieser den Mehrwertsteueranteil der Rechnung nicht bei seiner eigenen Besteuerung abziehen kann. Wenn die von Ihnen ausgeführten Arbeiten für den Haushaltsabzug in Frage kommen, kann Ihr Privatkunde den Haushaltsabzug in Rechnung stellen den Anteil der Arbeit an Ihrer persönlichen Besteuerung.

BEISPIEL 2: Sie stellen einem Unternehmen eine Rechnung über einen Rechnungsstellungsdienst.
Über den Rechnungsstellungsdienst stellen Sie dem Unternehmen die geleistete Arbeit in Rechnung, für die Sie einen Gesamtpreis von 1000 Euro + MwSt. 25,5% vereinbart haben. Ihr Firmenkunde erhält über den Rechnungsstellungsdienst eine Rechnung mit einem Gesamtbetrag von 1.255 Euro, einschließlich MwSt. 25,5%, der Anteil der MwSt. beträgt 255 Euro. Sobald das Unternehmen die Rechnung bezahlt hat, führt der Fakturierungsdienst den Mehrwertsteueranteil der Rechnung in Höhe von 255 Euro direkt an den Steuereinnehmer ab, und der verbleibende steuerfreie Betrag in Höhe von 1.000 Euro bildet die Grundlage für die Lohnabrechnung.
Das Unternehmen gibt eine eigene Steuererklärung ab und erklärt in seiner Mehrwertsteuererklärung, dass es 255 EUR an Mehrwertsteuer gezahlt hat, und der Steuereinnehmer
den Mehrwertsteueranteil in voller Höhe an das Unternehmen zurückzahlen. Das Unternehmen hat 1000 Euro für Ihre Arbeit/Dienstleistung bezahlt, da dieses eine Rechnung als Rückerstattung des Mehrwertsteueranteils vom Finanzamt erhalten wird