Die YEL-Versicherung ist obligatorisch für alle 18-67-Jährigen, deren Arbeitseinkommen aus selbständiger Tätigkeit im laufenden Jahr mindestens 7799,37 Euro (2019) beträgt. Die Mindestgrenze für die Arbeitslosenversicherung beträgt 12816,00 Euro.
Wenn Ihre unternehmerische Tätigkeit so klein ist, dass Ihr YEL-Arbeitseinkommen unter dem Mindestsatz liegt, können Sie eine freiwillige YEL-Versicherung abschließen.